Natronlauge in IBCs
Natronlauge in IBCs – Viele VARIBOX Intermediate Bulk Container (IBC) sind mit 1000 l Natronlauge gefüllt. Sie können den IBC sicher für den Transport Ihrer Natriumhydroxidlösung verwenden. Die VARIBOX ist für alle Konzentrationen von Natriumhydroxid geeignet. Natriumhydroxid ist auch als Lauge, Soda oder Ätznatron bekannt. Die Formel dieser chemischen Substanz lautet NaOH und ist im ADR unter UN 1824 zu finden. Die empfohlene Version der VARIBOX für diese Chemikalie ist EPDM.
Natronlauge in IBOX IBCs
Die VARIBOX Single Containment SC ist bekannt für ihre Wiederverwendbarkeit. Der Behälter gibt Ihnen als Anwender oder als Chemikalienlieferant die Möglichkeit, denselben Behälter fünf Jahre lang zu verwenden, anstatt einen Behälter pro Jahr. Das robuste Ventil am Boden des Behälters sorgt für eine optimale und sichere Entleerung. Diese optimale Entleerung gewährleistet auch einen sicheren Rücktransport zum Lieferanten, da sich nur sehr wenige chemische Rückstände im IBC befinden.
Der sicherste IBCs für Natronlauge
Der sicherste IBC für den Transport und die Lagerung von Natriumhydroxid ist die VARIBOX FC 1000 Liter. Dieser bekannte doppelwandige IBC wird auf vielen Märkten in Europa eingesetzt. Mit verschiedenen Zulassungen wie der DIBt-Zulassung in Deutschland und der UN-Zulassung hilft Ihnen die VARIBOX FC, die Vorschriften in Ihrem Land zu erfüllen. Aber das ist noch nicht alles: Die VARIBOX FC erfüllt auch die Vorschriften der PGS 15 und PGS 31 in den Niederlanden und der AWsV in Deutschland. Darüber hinaus gibt Ihnen der integrierte Auffangbehälter der VARIBOX Full Containment IBC die Möglichkeit, den Behälter an jedem gewünschten Ort aufzustellen, ohne zusätzliche Auffangwannen einrichten zu müssen.
EPDM für Natronlauge verwenden
Für den sicheren Einsatz Ihrer VARIBOX für Natriumhydroxid empfehlen wir Ihnen, die EPDM-Version zu wählen. Die wichtigsten Eigenschaften dieser chemischen Substanz sind:
- Formel NaOH
- CAS-numner 1310-73-2
- UN-Nummer 1824
- ADR-Klasse 8
- ADR-Verpackungsgruppe II